Neues Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung

Während der COVID-19-Pandemie wurde mit einem Gesetz die Möglichkeit eingeführt, Hauptversammlungen ausschließlich im Rahmen einer Online-Veranstaltung durchzuführen. Diese Möglichkeit, eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen, wurde nun als dauerhafte Regelung in das Aktiengesetz aufgenommen. Das Gesetz wurde nun noch etwas erweitert, um die Ausübung der Aktionärsrechte auch bei der Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form abzusichern.

 

Das Gesetz gilt nicht nur für die Aktiengesellschaft, sondern auch für die verwandten Rechtsformen an (KGaA, SE und VVaG) und für die Generalversammlung bei Genossenschaften.

 

Die genannten Regelungen treten am 27.07.2022 in Kraft; das Gesetz wurde am 26.07.2022 verkündet.