Neues Kaufrecht

Zum 01.01.2022 erfolgte ein weit reichender Umbau des gesamten Kaufrechts durch die Umsetzung der sog. EU-Warenkaufrichtlinie in nationales Recht. Insbesondere beim Verkauf von Waren an den Endverbraucher (B2C) gelten neue Pflichten, welche die Händler erfüllen müssen.

Die größten Veränderungen findet man beim Verkauf von digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen. Hier wurde eine Aktualisierungspflicht eingeführt, so dass der Verbraucher verlangen kann, dass der Verkäufer das erworbene Produkt durch Updates in einem vertragsgemäßen Zustand erhält. Darüber hinaus wurde auch neu definiert, wann eine Sache mangelhaft ist. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frist, binnen der man vermutet, dass ein Mangel von Anfang an bestanden hat, von sechs Monaten auf zwölf Monate verlängert.

 

Siehe auch Interview mit Nina Ettl: https://www.businesstalk-kudamm.com/recht-steuern/nina-ettl-neue-pflichten-die-der-haendler-erfuellen-muss/