Nach dem Soforthilfeprogramm des Freistaats Bayern für gewerbliche Unternehmen und Freiberufler wird jetzt auch der Bund Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige, auch Angehörige der Freien
Berufe, mit bis zu zehn Beschäftigten finanziell unterstützen. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000,00 € für drei Monate.
- Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000,00 € für drei Monate.
-
Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Bei den Zuschüssen handelt es sich nicht um Kredite, so dass eine Rückzahlung nicht erfolgen muss.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Eckpunktepapier der Bundesministerien für Wirtschafzt und Energie sowie der Finanzen vom 23.03.2020 und der Homepage des Bundesministerium
für Finanzen.