Am 20.11.2018 wurde im Bundesgesetzblatt die „Zweite Mindestlohnanpassungs-verordnung“ verkündet. Damit steigt ab dem 1.1.2019 der bundeseinheitliche gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 € brutto und ab dem 1.1.2020 auf 9,35 € brutto pro Stunde.
Am 20.11.2018 wurde im Bundesgesetzblatt die „Zweite Mindestlohnanpassungs-verordnung“ verkündet. Damit steigt ab dem 1.1.2019 der bundeseinheitliche gesetzliche Mindestlohn auf 9,19 € brutto und ab dem 1.1.2020 auf 9,35 € brutto pro Stunde.