Am Mittwoch den 17.12.2014 hat der erste Senuntersagtat des Bundesverfassungs-gerichtes sein Urteil in Sachen "Erbschaftsteuer" verkündet. Die §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des
Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) wurden für verfassungswidrig erklärt. Betroffen ist also auch die steuerliche Begünstigung bei der Vererbung von Betriebsvermögen. Die
Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Damit bleibt das derzeit geltende Erbschaftsteuerrecht bis zum Ablauf der Frist
weiter anwendbar.
Die Steuerpflichtigen haben bis zum Ende der Übergangsfrist Gelegenheit, Vermögensübertragungen unter Geltung der derzeitigen Rechtslage vorzunehmen.