Prospekt Kapitalanlage-Fonds

(OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.12.2012, 4 U 234/11 - 74, 4 U 234/11)

Der Kapitalanlageberater muss es den von ihm beratenen Anlegern ermöglichen, Kenntnis vom Inhalt des Prospekts noch vor Vertragsschluss zu nehmen. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, wenn ein umfangreicher Prospekt erst während des Beratungs-gesprächs übergeben wird, an dessen Ende die Kapitalanlage dann schon gezeichnet wird. In diesem Fall kann Schadensersatz wegen Falschberatung verlangt werden.